Die Steuererklärung vom Fachmann

Die jährliche Steuererklärung stellt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer immer wieder vor eine schwierige Herausforderung. Besonders kurz vor der Abgabefrist am 31. Juli werden fieberhaft Belege zusammengesucht, Fahrten berechnet und Sonderausgaben recherchiert. Ersparen Sie sich diesen Aufwand und lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem unserer erfahrenen Experten anfertigen. Auch kurz vor dem letzten Abgabetermin übernehmen wir Ihre Steuererklärung gerne für Sie. Da wir als Steuerberater etwas länger Zeit haben, können wir uns auch in solchen Fällen ausreichend Zeit nehmen und Sie ausführlich beraten.

 

Die Einkommen­steuererklärung

Die Einkommensteuerveranlagung sollten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer stets im Blick behalten. Nicht selten kommt es vor, dass geänderte Lebensumstände oder die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens dazu führt, dass Sie zu viele oder zu wenig Steuern entrichtet haben. Wir bewahren Sie vor bösen Überraschungen und holen zu viel gezahlte Steuern für Sie zurück.

Die Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaft­steuer

Diese drei Steuerarten zählen zu den wichtigsten in Deutschland. Zumindest für Unternehmen.

Alle drei Steuerarten regeln gesetzlich festgelegte Abgaben, die von den Finanzbehörden oder Kommunen, in denen die Unternehmen Ihren Sitz haben erhoben werden.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen sich mit diesen Steuerarten aus und berücksichtigen selbstverständlich die rechtlich notwendigen Angaben in Ihrer Steuererklärung.

 

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erben und Beschenkte sind ab einem bestimmten Wert gesetzlich dazu verpflichtet, das erhaltene Vermögen zu versteuern. Der festgelegte Steuersatz hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Höhe des Betrags oder der Steuerklasse, und liegt immer zwischen mindestens 7 % und höchstens 50 %. Um die Abgaben so gering wie möglich zu halten, beraten wir Sie gerne. Nutzen Sie unser Fachwissen. Wir erklären Ihnen gerne, welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerlast auf Ihr Erbe oder erhaltene Schenkungen so gering wie möglich zu halten.

Unser gemeinsamer Prozessablauf

Kontaktaufnahme

Erstgespräch

Austausch von Unterlagen

Analyse und Bewertung

Reporting und Abschlussgespräch

Beratungs- und Erstellungsleistung

Abstimmung

Vorgehensplanung

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Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

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